Arbeitszimmer einrichten: So könnt ihr es absetzen

Sabine Neumann Sabine Neumann
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Wer seinen Beruf von zu Hause aus ausübt, kann die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in vielen Fällen von der Steuer absetzen. Allerdings gilt diese Regelung nur, wenn der Raum ganz bestimmte Anforderungen erfüllt. Wir zeigen dir, welche das sind und was du beim Büro Einrichten hinsichtlich Arbeitszimmer-Möbeln und Co. beachten solltest, damit du keine Probleme mit dem Finanzamt bekommst.

1. Art des Raumes

Die Frage, ob man ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen kann, hängt unter anderem von der Art des Raumes ab. Zum einen ist es wichtig, dass es sich um ein getrenntes Arbeitszimmer handelt, das heißt um einen separaten Raum, der von den übrigen Zimmern im Haus oder der Wohnung sichtbar abgetrennt ist. Optimal ist also ein Zimmer mit vier Wänden und Tür. Auch mit einem Durchgangszimmer bekommt man in der Regel keine Probleme mit dem Finanzamt. Alles andere wird schwierig: Ist das Homeoffice nicht deutlich von den restlichen Räumlichkeiten separiert, sondern zum Beispiel ins Wohnzimmer integriert, werden die Kosten in der Regel nicht anerkannt.

2. Größe des Arbeitszimmers

Auch die Größe spielt einen entscheidenden Faktor, wenn es darum geht, das Arbeitszimmer abzusetzen. Generell gilt: Die Wohnung oder das Haus muss insgesamt so groß sein, dass trotz des Arbeitsraumes noch genügend Wohnraum bleibt. Das heißt: Will man einen Raum als Arbeitszimmer steuerlich absetzen, der im Vergleich zum Rest der Wohnung proportional zu groß erscheint, bekommt man das beim Finanzamt meist nicht durch, wobei es keine festgelegten Vorschriften gibt, sondern immer anhand des Einzelfalls entschieden wird.

3. Renovierung (plus Tipps zur Wandgestaltung im Arbeitszimmer)

Für ein häusliches Arbeitszimmer gilt: Alle Kosten, die diesem Raum direkt oder anteilig zugeordnet werden können, kann man steuerlich absetzen. Darunter fallen zum Beispiel auch Kosten für die Renovierung. Unser Tipp für alle, die ihr Homeoffice neu streichen oder tapezieren wollen: Wählt am besten Farben, welche die Konzentration fördern. Von unruhigen Mustern, gewagten Farbkombinationen und knalligen Tönen solltet ihr lieber absehen. Rot, Orange und Gelb sind beispielsweise nicht optimal für Räume, in denen gearbeitet wird, Grünnuancen hingegen wirken beruhigend und zugleich belebend. Weiß geht immer, denn es sorgt für Klarheit, und auch neutrale, helle Sand- und Grautöne eignen sich gut für das Arbeitszimmer. Professionelle ist natürlich immer erlaubt!

4. Einrichtung: Was darf rein ins Arbeitszimmer?

Kommen wir zur Frage aller Fragen: Wie darf ich mein Arbeitszimmer einrichten, ohne dass ich dabei Probleme mit dem Finanzamt bekomme? Die Regel lautet: Ein häusliches Arbeitszimmer sollte möglichst ausschließlich beruflich genutzt werden. Das heißt: Es gehören nur beruflich genutzte Gegenstände hinein und die privaten Dinge sollten höchstens 10 Prozent der Einrichtung ausmachen. Neben typischen Büromöbeln wie Schreibtisch, Stuhl und Aktenregal dürfen natürlich auch Lampen, Vorhänge, Teppiche, Bilder, Vasen etc. im Homeoffice zu finden sein. Auch ein Sessel, eine Liege oder ein Sofa sind okay, wenn sie offiziell beispielsweise zum Lesen von Fachliteratur oder auch für Ruhepausen genutzt werden. Gar nicht gern gesehen sind beim Finanzamt hingegen Einrichtungsgegenstände wie Kinderbetten oder Kleiderschränke, sowie Fotoalben, private Bücher oder auch der einzige Fernseher der Wohnung.

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